Lohngleichheit
Lohnanalysen und Lohngleichheit «Die öffentliche Hand hat in der Förderung der Lohngleichheit von Frau und Mann eine Vorbildfunktion. Wenn es uns gelingt, eine Dynamik in Gang zu bringen und die Lohndiskriminierung zu beenden, stärken wir uns selber.» Alain Berset, Bundesrat, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern EDI. Viele Organisationen überprüfen die Lohngleichheit anhand folgender Parameter: Unabhängig vom Geschlecht sollen Mitarbeitende mit der gleichen Funktion, Ausbildung, Alter, Dienstjahre, berufliche Stellung und Kompetenzniveau gleich viel verdienen. Diese Parameter werden vom eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann empfohlen und mittels des Tools ‘Logib’ („Lohngleichheits- Instrument des Bundes“), welches auf Arbeiten von Professor Flückiger beruht, zur Berechnung allfälliger Lohndifferenzen herangezogen. Diese Vorgehensweise mit Logib weist mehrere Schwachpunkte auf. Die zwei gravierendsten sind: Bei dieser Betrachtungsweise wird die Ausbildung der Person, unabhängig der Anforderungen der Funktion, in welcher diese beschäftigt ist, behandelt. Dies kann die Resultate der Lohnanalyse stark verfälschen. In zunehmendem Masse, ist bei den Löhnen, eine auf der Leistung der Mitarbeitenden basierende Komponente enthalten. Dies ist beispielsweise überall dort der Fall, wo bei jährlichen Lohnrunden die Leistung der Mitarbeitenden berücksichtigt wird. Diese Lohnkomponente, welche im Laufe der Jahre einen beträchtlichen Anteil des Lohnes betragen kann, wird im obigen Ansatz völlig vernachlässigt. Ein Beispiel aus der Praxis Eine 35-jährige Juristin, Mitglied des oberen Kaders, mit einem Jahressalär von CHF 120'000 wird einem 63-jährigen Mitglied der Geschäftsleitung, mit einen Jahressalär von CHF 170'000 gegenübergestellt. Obwohl die Lohndifferenz, auf Grund der unterschiedlichen Kaderstufen und dem grossen Altersunterschied gut nachvollziehbar und nicht geschlechtsspezifisch ist, würde Logib diesen Fall als stark diskriminierend einstufen. Dieser Ansatz ist, auf Grund dieser Schwächen, nicht praxistauglich und führt oft zu falschen Korrekturmassnahmen. p-soft Ansatz Die Funktionsbewertung bildet die Grundlage für eine faire, geschlechtsneutrale Entlöhnung. Diese bildet, mittels standardisierten Merkmalen, die Anforderungen welche an die Mitarbeitenden einer Funktion gestellt werden, ab. Die Funktionsbewertung bestimmt sozusagen den Wertbeitrag (Basislohn) im Verhältnis zur Organisation. Alle weiteren Parameter (Ausbildung, Alter, Berufserfahrung und resultierende Leistung aus der Mitarbeiterbeurteilung ) sind Personenbezogen. Schematische Darstellung p-soft Lohnvergleich Mittels Basislohn, Erfahrungsanteil und Leistungsanteil, wird im Vergleich zu allen Istlöhnen ein Solllohn errechnet. In obiger Darstellung entsprechen die Istlöhne den Solllöhnen. Ein geringerer Istlohn des rechts abgebildeten Mitarbeitenden, ist auf Grund kleinerem Leistungsgrad nachvollziehbar und richtig. Logib würde in diesem Falle eine Lohndiskriminierung ausweisen. Mittels der Lohnsimulation von p-soft werden Lohndifferenzen jederzeit automatisch, nachvollziehbar und transparent abgebildet. In Lohnrunden können die zur Verfügung stehen Mittel, auf Grund der Soll- Ist-Lohnabweichungen, verteilt werden. So ist gewährleistet, dass im Laufe der Zeit echte Lohndiskriminierungen automatisch ausgeglichen werden. November 2018, Martin Steinacher
 
© 2018 p-soft